StartRatgeberEuropäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen

Europäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen

Berlin (ots)

Europäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit der Zulässigkeit des Thermofensters beschäftigt, das in Dieselmodellen des Volkswagenkonzerns nach einem Softwareupdate zu finden ist. Die Richter in Luxemburg halten das Thermofenster für unionsrechtswidrig und damit für illegal. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Entschädigung, die VW-Halter jetzt geltend machen sollten.

Untersuchungen haben ergeben, dass VW-Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals ein Softwareupdate erhalten haben, die freigesetzten Abgase noch immer nicht gesetzeskonform reinigen. Der Grund ist das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung im Motor nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad zulässt. Außerhalb dieser Temperaturen werden die Abgase nicht gereinigt und die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte damit überschritten. In Mitteleuropa liegt die Durchschnittstemperatur gerade einmal bei 11 Grad. Die meiste Zeit setzen Fahrzeuge mit Thermofenster also ungefiltert Abgase frei. Das verstößt gegen EU-Recht.

Rückrufe im Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt hatte Softwareupdate zugelassen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte das Softwareupdate samt Thermofenster genehmigt, das im Zuge von Rückrufen auf die Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge aufgespielt wurde. Eigentlich sollte mit dem Update eine nachgewiesene illegale Abschalteinrichtung entfernt werden. Stattdessen hat VW mit dem Thermofenster eine neue Abschalteinrichtung installiert, die die Abgasreinigung ebenfalls manipuliert. Jetzt könnten diese Fahrzeuge erneut zurückgerufen oder aber sogar stillgelegt werden, weil sie nicht gesetzeskonform sind.

Die Richter am EuGH sehen im Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung. Eine Abschalteinrichtung wäre nur erlaubt, wenn sie Schäden am Motor verhindert, die zu Unfällen oder Gefahren beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnten. Das Thermofenster hingegen soll lediglich Verschleiß und Verschmutzung des Motors verhindern. Das sieht der EuGH nicht als ausreichenden Grund für die Verwendung des Thermofensters.

EuGH-Urteil: Anspruch auf Schadensersatz gegen VW prüfen lassen

In seinem Urteil schließt der EuGH das Recht des Verbrauchers auf eine Vertragsauflösung aufgrund des Thermofensters im Dieselauto nicht aus. Halter von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern, die ein Softwareupdate im Rahmen des Abgasskandals erhalten haben, sollten sich jetzt anwaltlich beraten lassen. Aufgrund des neuen EuGH-Urteils ergeben sich nun sehr gute Chancen auf Schadensersatz. Das manipulierte Auto kann gegen Rückzahlung des Kaufpreises nach Abzug einer Nutzungsentschädigung an VW zurückgegeben werden. Es ist aber ebenso möglich, das Fahrzeug zu behalten und den Kaufpreis anteilig von VW erstattet zu bekommen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher im Abgasskandal und bietet eine kostenlose Erstberatung für alle Betroffenen an. Bundesweit vertritt die Kanzlei bereits mehr als 40.000 Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich gegen deutsche und internationale Hersteller im Dieselskandal – auch gegen den Volkswagenkonzern.

Pressekontakt:

VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de

VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell

Bildrechte: Der EuGH stuft das Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung ein. VW-Kunden können Schadensersatz einklagen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/140928 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Thema zum Beitrag

Teilen Sie den Artikel

Pressemitteilung an über 50 Auto-News Portale publizieren

Sie lesen gerade: Europäischer Gerichtshof: Dieselfahrer können nach Softwareupdate Ansprüche geltend machen